AGB 20000KOMMUNEN.de

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, welche von 20000KOMMUNEN.de (vertreten durch Manfred Wanke und Mario Wagner) angeboten werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Spätestens mit erstmaliger Inanspruchnahme einer der von 20000KOMMUNEN.de angebotenen Dienstleistungen gelten diese als angenommen. 20000KOMMUNEN.de ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der zugrunde liegenden Preislisten, Leistungsbeschreibungen und sonstiger Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nach Mitteilung durch 20000KOMMUNEN.de den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen (14 Tage) nach Zugang der änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so ist 20000KOMMUNEN.de berechtigt, den Vertrag zum Eintritt der geänderten Bedingungen zu kündigen. Die Angestellten von 20000KOMMUNEN.de sind nicht befugt mündliche Nebenabsprache oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinaus gehen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Verträge über die Nutzung der Dienste im Bereich Anzeigen, kommen mit der Veröffentlichung der ersten Anzeige durch 20000KOMMUNEN.de zustande. Verträge über die Nutzung der Dienste von 20000KOMMUNEN.de im Bereich Firmenregister kommen zustande, wenn die Firma schriftlich garantiert, dass keine 1. Straftaten nach den §§ 19, 20, 20a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, §§ 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), § 266a (Vorenthalten/ Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 283 (Bankrott/Insolvenzstraftaten), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit) des Strafgesetzbuchs, 333 (Vorteilsgewährung), 334 (Bestechung) 2. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere nach § 14 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb 3. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 4. Verstöße nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder nach § 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes 5. Verstöße gegen § 331 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs (Bilanzfälschung), § 64 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 92 des Aktiengesetzes (Insolvenzverschleppung) oder die §§ 14, 38 Abs. 1 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Insidergeschäfte). in den letzten 5 Jahren begangen wurden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die dem Auftrag zugrunde liegende Veröffentlichungsdauer verbindlich.

§3 Kundenbeziehung

20000KOMMUNEN.de veröffentlicht nur Anzeigen öffentlicher Auftraggeber. öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes sind der Bund, die Bundesländer, die Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlich Rechts und Körperschaften ohne Gebietshoheit sowie die Stellen, bei denen die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute Mehrheit der Stimmen einer der vorstehenden Körperschaften zusteht oder deren Finanzierung zum überwiegenden Anteil durch Zuwendungen solcher Stellen erfolgt. Alle angegebenen Adressen werden vor Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit überprüft. Jeder Missbrauch wird von 20000KOMMUNEN.de strafrechtlich verfolgt. 20000KOMMUNEN.de behält sich das Recht vor, Ausnahmen zu gestatten.

§4 Anzeigen

Alle Anzeigen müssen vom Nutzer selbstständig online bei 20000KOMMUNEN.de ausgefüllt, ggf. berichtigt und nach Verfall gelöscht werden. Für die Richtigkeit der eingegangenen Angaben übernimmt 20000KOMMUNEN.de keine Verantwortung. Bei verspätetem Erscheinen der Anzeige durch technischen Defekt bei 20000KOMMUNEN.de oder einem Partner von 20000KOMMUNEN.de, verlängert sich die Anzeigendauer automatisch um die Dauer des verspäteten Zeitraums.

§5 Nutzungsdauer und Kündigung

Die Nutzungsdauer im Bereich Anzeigen beträgt entweder 90 Tage bzw. 365 Tage. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Eine Kündigung ist nicht nötig, das Abonnement erlischt automatisch bei Nichtverlängerung. Die Nutzungsdauer (Eintrag) im Bereich Firmenregister ist unbegrenzt und kann jederzeit schriftlich per Fax oder E-Mail gekündigt werden, Ein Sponsorlink (Laufzeit 365 Tage) kann jederzeit gekündigt werden, Kosten werden nicht erstattet. Werbung (Laufzeit 30 Tage) kann jederzeit gekündigt werden, Kosten werden nicht erstattet. Werbung (Laufzeit 365 Tage) kann jederzeit gekündigt werden, Kosten werden nur zum vollen Quartal erstattet.

§6 Kosten

Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Preisliste.

§7 Schlussbestimmungen

Nebenabreden werden nur wirksam, wenn diese schriftlich durch 20000KOMMUNEN.de bestätigt werden. Erfüllungsort ist Bonn. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund des Vertrages ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nach dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.